Über mich

Anja Günther

Gerichtlich zugelassene und registrierte Rentenberaterin Anja Günther

Gerichtlich zugelassene und registrierte Rentenberaterin
Anja Günther

mit meiner Ausbildung zur Versicherungskauffrau von 1996 – 1999 mit Schwerpunkt Altersvorsorge, habe ich den Grundstein gelegt, mich mit dem Thema Altersvorsorge, Rente, Rentenbeginn, Erwerbsminderung, etc., intensiv zu beschäftigen.
Mit einem berufsbegleitenden BWL-Studium an der VWA von 2000 -2004 habe ich mein Wissen im wirtschaftlichen Bereich weiter ausgebaut.

Seitdem beschäftige ich mich mit dem Thema Rente aus verschiedenen Blickwinkeln.

Seit 10 Jahren betreue ich die betriebliche Altersvorsorge für ein mittelständischen Familienunternehmen und deren knapp 8.000 Mitarbeiter deutschlandweit.

Gesetzesänderungen, die die Anpassung bestehender Versorgungssysteme erfordern, aber auch die Neugestaltung und Verbesserung der Altersvorsorge stehen im Fokus.
Außerdem gehören der persönliche Kontakt sowie die Beratung des Mitarbeiters bei allen Fragen rund um das Thema zu meinen täglichen Aufgaben.

Damit ich auch sämtliche Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung zufriedenstellend und korrekt beantworten kann, arbeite ich seit 4 Jahren eng mit einem Rentenberater zusammen.

Aufgrund dieser intensiven und langjährigen Zusammenarbeit mit dem Rentenberater habe ich mich 2021 entschlossen, selbst die Zulassung als Rentenberater zu erlangen und zukünftig die Rentenberatung für die gesetzliche Rentenversicherung anzubieten. Ergänzend werde ich aufkommende Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge bei Mandanten übernehmen.

Anja Günther

Rentenberaterin

Meine Erfahrung im Bereich Rente machen mich zu einer kompetenten Vertreterin für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherungsanstalten.
Die Zulassung zum Rentenberater wurde mir am 23.11.2022 vom Landgericht Freiburg erteilt. Seither helfe und berate ich bei allen Rentenfragen und setze deren Ansprüche durch.

Ich bin Mitglied im Bundesverband der Rentenberater e.V. seit 2023. Profitieren auch Sie von meiner Erfahrung

  • Rentenberater sind Organe der Rechtspflege, sie sind von der Justiz geprüft und gerichtlich zugelassen
  • sie sind unabhängige Vertreter ihrer Mandanten
  • sie sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden
  • sie sind für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert
  • sie unterstehen der Aufsicht der Präsidenten des Landgerichts
  • sie unterliegen der Schweigepflicht

Die Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20.07.1980 sagt aus:
„Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden
Bedeutung des Sozialversicherungsrechts und Rechtslebens – insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten – als unentbehrlich erwiesen.

Das Bundesversicherungsamt, als Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Rentenversicherung, hat bei einer Prüfung mehrerer tausend Rentenbescheide festgestellt, dass ein großer Teil dieser Renten falsch berechnet wurde. Im veröffentlichten Tätigkeitsbericht des Jahres 2008 werden die überwiegenden Fehler, wie mangelhafte Beratung und Falschberechnungen, aufgelistet.

Wir Rentenberater stellen in unserer täglichen Arbeit fest, dass fast die Hälfte der geprüften Rentenbescheide fehlerhaft sind. Lassen Sie sich von uns beraten!

Fortbildungsbescheinigung des Verbandes

Ich bilde mich regelmäßig für Sie fort. So können Sie sicher sein, dass Sie immer optimal beraten werden. Rentenberatung erfordert besondere Sachkunde. Insbesondere Rechtsänderungen und Rechtsprechung erfordern ständige Fortbildung.

Ich bin Mitglied im Bundesverband der Rentenberater e.V.: (www.rentenberater.de)

Ich bin Mitglied im deutschen Sozialgerichtstag: (www.sozialgerichtstag.de)